Hybrid DRG (sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V)
Für eine Auswahl von Eingriffen und Operationen, die bislang überwiegend stationär erfolgen, gibt es seit 1. Januar 2024 eine spezielle sektorengleiche Vergütung, die sogenannten Hybrid-DRG. Diese Fallpauschalen werden unabhängig davon gezahlt, ob der Eingriff ambulant oder stationär erfolgt.Sie sollen die Kosten für alle Untersuchungen und Behandlungen abdecken, die im unmittelbaren Kontext des Eingriffs in der operierenden Einrichtung durchgeführt werden.
Ziel dieser besonderen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f SGB V ist es, Anreize zu setzen, damit mehr Operationen ambulant erfolgen, bei denen dies möglich ist.
Weitere Informationen welche OPS-Codes bereits seit 2024 als Hybrid DRG abgerechnet werden können, finden Sie hier oder bei Ihrer regionalen KV.
Am 19.12.2024 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2025 (Stand 18.12.2024) veröffentlicht. Auf dieser Seite finden Sie den neuen Leistungskatalog für 2025 mit 575 OPS-Kodes, Infos zur höheren Vergütung der Fallpauschalen ab 2025 und weitere wichtige Punkte (so ist z. B. weiterhin die separate Abrechnung von Sprechstundenbedarf möglich).
Haben Sie Fragen zur Hybrid-DRG Abrechnung? Rufen Sie uns gerne an unter 07253 - 93 13 0 oder wenden Sie sich gerne an unseren Partner Sanakey in Sachen Hybrid-DRG Abrechnung.
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Bitte beachten Sie, diese Angaben sind ohne Gewähr und es ist immer der aktuelle Stand der zuständigen KBV/KV-Seite zu beachten!
Quellenangabe: KBV_Stand: 12/2024